Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7810
BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13 (https://dejure.org/2014,7810)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2014 - 1 StR 706/13 (https://dejure.org/2014,7810)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - 1 StR 706/13 (https://dejure.org/2014,7810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,7810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 257c Abs. 5 StPO; § 337 StPO; § 249 Abs. 1 Satz 1 und 3 StPO
    Mangelnde Belehrung über die Rechtsfolgen (Risiken) einer Verständigung; Selbstleseverfahren (Anforderungen an das Protokoll)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 2 S 1 StPO
    Strafverfahren: Erforderlicher Inhalt des Protokolls hinsichtlich der Kenntnisnahme der Verfahrensbeteiligten beim Selbstleseverfahren

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Belehrung des Angeklagten über die Risiken einer Verfahrensabsprache

  • rewis.io

    Strafverfahren: Erforderlicher Inhalt des Protokolls hinsichtlich der Kenntnisnahme der Verfahrensbeteiligten beim Selbstleseverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c Abs. 5
    Pflicht zur Belehrung des Angeklagten über die Risiken einer Verfahrensabsprache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann sind Urkunden und sonstigen Schriftstücke im Wege des Selbstleseverfahrens ordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 185
  • NStZ-RR 2014, 211
  • StV 2015, 91 (Ls.)
  • wistra 2014, 283
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13
    Beide Rechtsmittel haben bereits mit der Rüge, der jeweilige Angeklagte sei nicht gemäß § 257c Abs. 5 StPO über die Risiken einer Absprache belehrt worden, Erfolg (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 Rn. 99, NJW 2013, 1058, 1067; Senat, Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StV 2013, 611 und vom 17. September 2013 - 1 StR 443/10).
  • BGH, 17.09.2013 - 1 StR 443/10

    Unterbliebene Belehrung über die Risiken einer Absprache (Beruhen)

    Auszug aus BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13
    Beide Rechtsmittel haben bereits mit der Rüge, der jeweilige Angeklagte sei nicht gemäß § 257c Abs. 5 StPO über die Risiken einer Absprache belehrt worden, Erfolg (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 Rn. 99, NJW 2013, 1058, 1067; Senat, Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StV 2013, 611 und vom 17. September 2013 - 1 StR 443/10).
  • BGH, 10.01.2012 - 1 StR 587/11

    Inbegriffsrüge (Selbstleseverfahren: Protokollierung der tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass Urkunden und sonstige Schriftstücke nur dann im Wege des Selbstleseverfahrens ordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind, wenn nach dessen Durchführung zu Protokoll festgestellt ist, dass die Mitglieder des Gerichts vom Wortlaut der Urkunden und/oder sonstigen Schriftstücke Kenntnis genommen haben und die übrigen Verfahrensbeteiligten hierzu Gelegenheit hatten (§ 249 Abs. 2 Satz 1 und 3 StPO; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 1 StR 587/11, NStZ 2012, 346).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 33/11

    Rüge der mangelnden Anwesenheit eines Protokollführers; kein Verwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13
    Die Gelegenheit zur Kenntnisnahme genügt nur für weitere Verfahrensbeteiligte, für Berufsrichter und Schöffen muss unterschiedslos die erfolgte Kenntnisnahme festgestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 33/11, NStZ-RR 2011, 253).
  • BGH, 11.04.2013 - 1 StR 563/12

    Erfolgreiche Rüge der unterlassenen Belehrung über die Rechtsfolgen einer

    Auszug aus BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13
    Beide Rechtsmittel haben bereits mit der Rüge, der jeweilige Angeklagte sei nicht gemäß § 257c Abs. 5 StPO über die Risiken einer Absprache belehrt worden, Erfolg (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 Rn. 99, NJW 2013, 1058, 1067; Senat, Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StV 2013, 611 und vom 17. September 2013 - 1 StR 443/10).
  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14

    Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer Verständigung;

    Anhaltspunkte dafür, dass ihm die Voraussetzungen für den Wegfall der Bindungswirkung bekannt waren, bestehen nicht (vgl. zu diesen Erwägungen auch BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2013 - 4 StR 446/13, und vom 5. Februar 2014 - 1 StR 706/13, wistra 2014, 283).
  • BGH, 10.05.2022 - 2 StR 501/21

    Selbstleseverfahren (Aufnahme im Protokoll: Fehlen des Vermerks, Inbegriffsrüge,

    Dabei muss für die Berufsrichter und Schöffen die erfolgte Kenntnisnahme vom Wortlaut der Urkunden festgestellt werden, während für die übrigen Verfahrensbeteiligten die Feststellung der Gelegenheit zur Kenntnisnahme genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 706/13, juris Rn. 3).
  • OLG Jena, 27.03.2015 - 1 OLG 101 Ss 111/14

    Strafverfahren wegen sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung: Unzureichende

    Die Gelegenheit zur Kenntnisnahme genügt nur für weitere Verfahrensbeteiligte, für Berufsrichter und Schöffen muss unterschiedslos die erfolgte Kenntnisnahme festgestellt werden (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 185 und NStZ-RR 2011, 253; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.02.2015, 1 Rv 51/14, bei juris).
  • BGH, 24.01.2019 - 1 StR 616/18

    Selbstleseverfahren (Beruhen des Urteils bei unvollständigen Feststellung im

    Das Urteil beruht jedenfalls nicht gemäß § 337 Abs. 1 StPO auf diesem durch das Protokoll bewiesenen Verstoß (§§ 274, 273 Abs. 1 Satz 1 StPO; zur Rechtsfehlerhaftigkeit der Feststellung, die nicht alle Richter einbezieht: BGH, Beschlüsse vom 15. März 2011 - 1 StR 33/11, NStZ 2011, 533; vom 5. Februar 2014 - 1 StR 706/13, wistra 2014, 283 und vom 30. September 2009 - 2 StR 280/09, wistra 2010, 31, 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht